Heike Becker
Rechtsanwältin Heike Becker ist Vertragsanwältin des ADAC
Rechtsanwältin Heike Becker ist in der
“Focus Liste Top-Anwälte – Führende Juristen 2021, 2022 und 2023”
als
Fachanwältin für Familienrecht und
Fachanwältin für Verkehrsrecht
aufgeführt
Rechtsanwältin Heike Becker ist
Regionalbeauftragte der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
für die OLG-Bezirke Köln und Düsseldorf seit 2021
Seit Januar 2000 bin ich Rechtsanwältin, nachdem ich zuvor an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften studiert, mein erstes Staatsexamen und nach dem anschließenden Referendariat das zweite Staatsexamen absolviert habe.
Ich bin in Wipperfürth geboren. Nachdem ich während der Studienzeit in Köln gewohnt habe, war für mich schnell klar, dass ich gerne später wieder meinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in meiner Heimat haben möchte. Das ist mir erfreulicherweise gelungen. So helfe ich Ihnen hier in unserer Kanzlei in Wipperfürth gerne bei Ihren rechtlichen Anliegen und Problemen. Aber auch wenn Sie selbst nicht aus Wipperfürth kommen, ist das heute dank der digitalen Möglichkeiten keine Schwierigkeit mehr, Sie von unserer schönen Hansestadt Wipperfürth aus zu beraten.
Meine Hilfe kann ich Ihnen insbesondere anbieten im Bereich des Verkehrsrechts- und Familienrechts:
Seit 2005 bin ich Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Ein Verkehrsunfall ist sicherlich kein schönes Erlebnis. Deshalb versuchen Sie das so schnell wie möglich zu vergessen und lassen Sie mich alles Weitere für Sie regeln. Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihre Schadenspositionen am schnellsten und am besten von der Versicherung reguliert bekommen. Die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung übernehme ich für Sie. Und das Beste daran ist, wenn der Unfall fremdverschuldet ist, bezahlen Sie gar nichts dafür, denn nach dem deutschen Schadensersatzrecht müssen Ihre Rechtsanwaltsgebühren von der Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Denken Sie zudem bitte nicht, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, könnten Sie alles einfach und bequem selber lösen. Oder haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, unter welchen Bedingungen Sie auch wenn nach dem Unfall Ihr Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen können, wann Sie die Mehrwertsteuer aus dem Fahrzeugschaden ersetzt bekommen, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Nutzungsausfall geltend machen können, wenn Sie durch den Unfall zeitweise kein Fahrzeug haben und unter welchen Bedingungen und wie lange Sie einen Mietwagen nutzen können. Und wenn Sie durch den Unfall verletzt worden sind, wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Glauben Sie nicht, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Sie darüber aufklärt, sondern geben Sie sie Ihr Recht in gute Hände.
Auch muss anlässlich eines Verkehrsunfalls oft Schriftwechsel mit Behörden und eigenen Versicherungen geführt werden, auch hierbei helfe ich und unser Team Ihnen gerne.
Auch alle anderen Themen rund um Ihr Auto werden bei uns geklärt wie zum Beispiel Fahrzeugmängel nach dem Autokauf etc.
Zögern Sie also nicht, sondern rufen Sie uns einfach an.
Seit 2007 bin ich Fachanwältin im Familienrecht.
Ein jüdiches Sprichwort sagt:
Zum Traualtar lässt man sich führen,
zur Scheidung läuft man alleine.
Dabei haben sich die meisten viele Gedanken vor Ihrer Hochzeit gemacht und nie damit gerechnet, dass es einmal zur Scheidung kommt. Und plötzlich fühlt man sich mit vielen Fragen sehr alleine. In dieser für viele sehr schwierigen Situation helfe ich Ihnen mit meinen Rechtskenntnissen und möglichst viel Einfühlungsvermöge gerne. Sei es bei Fragen zum Unterhaltsrecht, zur Vermögensauseinandersetzung, zum Sorge- und Umgangsrecht Ihrer Kinder etc.
Laufen Sie also nicht zu Ihrer Scheidung alleine, sondern lassen Sie sich bei uns gut beraten, denn für jedes Problem gibt es eine Lösung, auch wenn man das oft zunächst nach einer Trennung nicht glauben mag und sich anwaltlich beraten zu lassen, bedeutet nicht direkt einen Rosenkrieg zu beginnen. Eine Einigung und vergleichsweise Regelung ist oft für Sie, aber insbesondere für Ihre gemeinsamen Kinder das Beste. Das lässt sich aber oft nur erzielen, wenn man weiß, worauf man sich vorbereiten und einstellen muss, was ich Ihnen gerne vermittle. Aber auch wenn die andere Seite glaubt, Sie hätten keine Rechte, werde ich Ihnen gerne helfen, Ihre Rechte, natürlich wenn es sich nicht anders vermeiden lässt, auch vor Gericht durchzusetzen.
Und denken Sie daran: In jedem Ende liegt ein neuer Anfang!
Jürgen Becker
Seit dem 01.10.1996 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und selbständig tätig. Zuvor war ich für fünf Jahre als Assessor in einem rheinischen Notariat beschäftigt.
Ich bin Partner der BerghausBecker Partnerschaftsgesellschaft.
Meine besondere Vorliebe gilt dem Erb- und Arbeitsrecht in diesen Bereichen bin ich auch berechtigt bereits seit 2006 bzw. 2007 die Bezeichnung Fachanwalt zu führen.
Ich bin vertretungsberechtigt bei allen AG, LG und OLG und
- Mitglied in der DVEV Deut. Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
- Mitglied im Arbeitskreis Erbrecht des Kölner Anwalt Verein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeits- und Erbrecht des Deutschen Anwaltverein.
Darüberhinaus war ich ehrenamtlich bis zum Januar 2018 als Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung „Wir Wipperfürther Bürgerstiftung Wipperfürth“ engagiert.
Zur Zeit bin ich mit besonderer Freude Mitglied des Vorstands des OPAM e. V. und der Josef Prinz-OPAM-Stiftung.
Was ist OPAM? OPAM (ital.: Opera di Promozione dell’Alfabetizzazione nel Mondo) ist ein international tätiges Hilfswerk zur Förderung der Alphabetisierung in benachteiligten Regionen der Welt.
Unser Werk, das überkonfessionell arbeitet und für alle offen steht, hat sich die „Integrale Alphabetisierung“ zum Ziele gesetzt, also eine ganzheitliche Förderung besonders jener Menschen, denen in den Entwicklungsländern Schul- und Berufsausbildung vorenthalten wird. Wir meinen, dass es mittel- und langfristig die einzige Möglichkeit ist, die Spirale aus Armut und Unterdrückung zu durchbrechen, wenn es gelingt, Menschen Bildung zu vermitteln und damit Chancen zu eröffnen.
Elisabeth Iwanowski
Ich bin seit 2018 angestellte Rechtsanwältin der BerghausBecker Partnerschaftsgesellschaft.
Bereits im Studium und im anschließenden Referendariat habe ich meine Vorlieben für das Miet- und Strafrecht entdeckt und vertieft.
Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft stehe ich daher bereit, Ihnen insbesondere im Miet-, Verkehrs- und Strafrecht bei Ihren Problemen zu helfen.