Aktuelles
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Geht aus einem eigenhändig unterschriebenen Schriftstück hervor, dass etwas vererbt werden soll, ist das eine testamentarische Verfügung.
Es kommt nicht darauf an, ob statt „Testament“ oder „letzter Wille“ etwas anderes in der Überschrift steht, z.B. „Vollmacht“, sofern Inhalt und äußere Umstände den Testierwillen erkennen lassen.
OLG Hamm, Urteil v. 11.5.2017, I-10 U 64/16, 10 U 64/16
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch dann Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.2.2018, 2 K 2487/16, veröffentlicht am 14.3.2018