Beschluss des BVerfG zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Section-Control
Mit einem aktuellen Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt.
In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt (Änderung der Rechtsprechung). Diese Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt. (BVerfG, 1 BvR 142/15 vom 18.2.2019)
Trotz dieser verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die generelle Erfassung von Kennzeichen, hat das Land Niedersachsen mitgeteilt, dass der aktuell bestehende Test des Systems Section-Control fortgesetzt wird und festgestellte Ordnungswidrigkeiten auch geahndet würden.
Betroffene Autofahrer können sich in einem solchen Fall u.U. auf das BVerfG-Urteil berufen.