Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung wegen langanhaltender Krankheit

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch dann Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.2.2018, 2 K 2487/16, veröffentlicht am 14.3.2018